Gas ist ein Stoff im komplett gasförmigen Zustand. Nach der Definition im Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht müssen Stoffe, die als Gase klassifiziert werden bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 °C und einem Druck von 101,3 kPa vollständig gasförmig vorliegen.

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