Der Zeitarbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Er verfügt über die
gesetzlichen Arbeitnehmerrechte gegenüber dieser Firma. Seine Arbeitsleistung
erbringt er im Gegensatz zu einem “normalen” Arbeitnehmer allerdings nicht im
Zeitarbeitsunternehmen, sondern wird von diesem an ein anderes Unternehmen
ausgeliehen. Im Kundenunternehmen besitzen die dortigen Vorgesetzten die
Weisungsbefugnis über den Zeitarbeitnehmer und die Verantwortung für den
Arbeitsschutz. Dies unterscheidet den Zeitarbeitnehmer gegenüber anderen
Fremdmitarbeitern externer Firmen, die nur an die Weisungen ihres Arbeitgebers
gebunden sind. Der Arbeitnehmer untersteht damit fachlich der Weisung des
Kundenunternehmens und disziplinarrechtlich der seines Arbeitgebers, der
Zeitarbeitsfirma.
Siehe auch: Zeitarbeit

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen das bekannte Buch von Stefan Bartel: Safety Power

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, Bitte bestätigen Sie mit dem Link darin Ihre Teilnahme.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp