Der Strahlenschutzbeauftragte wird vom Strahlenschutzverantwortlichen
bestellt. Er muss die erforderliche Fachkunde und die notwendigen betrieblichen
Befugnisse besitzen.
Der Strahlenschutzbeauftragte wird vom Strahlenschutzverantwortlichen
bestellt. Er muss die erforderliche Fachkunde und die notwendigen betrieblichen
Befugnisse besitzen.