Die 5 Sicherheitsregeln gelten für Elektrofachkräfte bei Arbeiten an elektrischen
Anlagen. Bei Einhaltung der Regeln wird die Wahrscheinlichkeit, mit unter
Spannung stehenden Teilen in Berührung zu kommen, maximal reduziert. Vor
Beginn der Arbeiten ist die Arbeitsstelle eindeutig festzulegen, wenn notwendig
zu kennzeichnen.
Die 5 Sicherheitsregeln lauten:

  • Freischalten
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • Erden und Kurzschließen
  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Freischalten ist das allseitige Ausschalten oder Abtrennen einer Anlage, eines
Teiles einer Anlage oder eines Betriebsmittels von allen nicht geerdeten Leitern.
Alle Trenn- und Betätigungsvorrichtungen, mit denen freigeschaltet wurde, sind
gegen Wiedereinschalten zu sichern. Trenn- und Betätigungsvorrichtungen sind z.
B. Schalter, Trennstücke, Steuerorgane, Schaltknöpfe, Sicherungen,
Leitungsschutzschalter. Gegen Wiedereinschalten kann man z. B. durch
Abschließen mit einem Vorhängeschloss sichern.
Das Feststellen von Spannungsfreiheit ist unerlässlich. Spannungsfreiheit dürfen
nur Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen feststellen.
Sie dürfen dafür nur geeignete Geräte und Einrichtungen benutzen.
Das Erden und Kurzschließen der Anlagenteile dient dem unmittelbaren Schutz
aller dort Beschäftigten. Die Vorrichtung, die zum Erden und Kur zschließen
verwendet wird, muss immer zuerst mit der Erdungsanlage oder einem Erder
verbunden werden. Dann erst darf die Vorrichtung mit dem Anlagenteil
verbunden werden, der geerdet werden soll. Eine Ausnahme stellt der
Erdungsschalter dar. Bei ihm werden Erdung und Kurzschließen gleichzeitig
durchgeführt.
Das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile sollte möglichst
vermieden werden. Wenn es unvermeidbar ist, müssen aktive Teile für die Dauer
der Arbeiten durch Abdecken oder Abschranken geschützt werden. Abdeckungen
müssen eine ausreichende Isolierung haben und mögliche mechanische
Beanspruchungen aushalten. Wichtig ist außerdem eine ausreichende und
eindeutige Kennzeichnung der Gefahrenbereiche. Das kann geschehen durch
Flaggen, Absperrseile oder Flatterleinen.
Die Arbeitsstelle darf erst nach dem Durchführen der 5 Sicherheitsregeln vom
Arbeitsverantwortlichen zur Arbeit freigegeben werden.

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