- Sonderfall von zeitautonomen Arbeitsgruppen
- zwei Personen teilen sich einen Vollzeitarbeitsplatz
- wird vor allem bei höher qualifiziertem Personal angewendet
- die Teilzeitpartner sprechen sich untereinander hinsichtlich der Arbeitszeiten ab, so dass betriebliche Belange mit den persönlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht werden können.