• Sonderfall von zeitautonomen Arbeitsgruppen
  • zwei Personen teilen sich einen Vollzeitarbeitsplatz
  • wird vor allem bei höher qualifiziertem Personal angewendet
  • die Teilzeitpartner sprechen sich untereinander hinsichtlich der Arbeitszeiten ab, so dass betriebliche Belange mit den persönlichen Bedürfnissen in Einklang gebracht werden können.

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