Der Brandschutzbeauftragte wird in erster Linie von den Sachversicherern gefordert. Seine Aufgabe ist es, die Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes (Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des vorbeugenden,
abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu
unterstützen. Das gilt insbesondere für folgende Aufgaben:

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren
  • Instandhaltung von Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit der Brandschutzbehörde und der Feuerwehr
  • Aufstellen des Brandbekämpfungsplanes und des Alarmplanes
  • Ausbildung von Mitarbeitern, wie z. B. Brandschutzhelfern, “unterwiesenen” Personen usw.

Der Brandschutzbeauftragte ist damit auch Partner der Fachkraft für
Arbeitssicherheit im Brandschutz.

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