Leistungen zur beruflichen Rehabilitation umfassen gemäß §§ 35 ff. SGB VII Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
Diese Leistungen können z. B. in der Zahlung von Zuschüssen an den Arbeitgeber bestehen, die eine (Wieder-)Eingliederung in den Betrieb erleichtern sollen. Berufsvorbereitung: Zur Berufsvorbereitung gehören z. B. auch Berufsfindungsmaßnahmen. Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sollen möglichst den Zeitraum von 2
Jahren nicht überschreiten. Auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden vom Unfallversicherungsträger übernommen. Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung. Hierzu kann z. B. auch eine notwendige vorgeschaltete Schulausbildung gehören.

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