Wie oft muss die Fortbildung wiederholt werden?

Arbeitsschutz und Anlagenschutz

Explosionsschutz und Brandschutz

Umweltschutz

Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz stehen für uns an erster Stelle. Daher möchten wir Sie umfassend über die notwendigen Fortbildungen und Unterweisungen sowie deren Fristen informieren.

Verpflichtungen zu regelmäßigen Fortbildungen und Unterweisungen

„Wie oft muss diese Fortbildung wiederholt werden?“

„Wann muss diese Unterweisung wieder durchgeführt werden?“

„Gilt das Zertifikat dieser Schulung für immer oder muss ich sie auffrischen?“

Diese Fragen hören wir immer wieder. Grund genug für uns, Sie über die gesetzlichen und versicherungstechnischen Forderungen zu informieren.

Gesetzliche Grundlagen sind dabei das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 und die DGUV Vorschrift 1. Bei jugendlichen Arbeitnehmern gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JarbSchG) § 29.

Unterweisungen

mindestens einmal jährlich

Bei Neueinstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich und Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie.

Bei uns online möglich

Sicherheitsbeauftragte (SiBe)

alle drei Jahre eine Fortbildung

Bei uns online möglich

Brandschutzbeauftragte (BSB)

alle drei Jahre eine Fortbildung

Bei uns online möglich

Sicherheitsfachkraft

jährliche Weiterbildung

Brandschutzhelfer

Auffrischungsschulung alle 3 Jahre

Bei uns online möglich

Ersthelfer

Auffrischungsschulung alle 2 Jahre

Befähigte Personen

müssen mehrmals im Jahr geprüft werden damit sie ihre Qualifikation nicht verlieren

EuP, EFks, Maschinenführer, Träger von PSA

Jährliche Unterweisungen für Mitarbeiter, die mit schützenswerten Arbeitsmitteln, PSA der Kategorie III, oder als Kranführer und als Maschinenführer von Baggern, Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern, und Anschläger tätig sind.

Bei uns online möglich

Jährliche Arbeitsschutzunterweisung

Jährliche umfassende Unterweisungen + zusätzlich bei besonderen Vorkommnissen oder der Einstellung neuer Mitarbeiter bzw. Änderung von Aufgabenbereichen 

Bei uns online möglich

 

Gefahrstoffunterweisung

Regelmäßige Schulungen meist jährlich oder halbjährlich.

Neuschulungen werden notwendig bei Änderungen der Gefahrstoffe und nach Sicherheitsvorfällen.

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Datenschutz

In den meisten Unternehmen müssen regelmäßige Datenschutzschulungen stattfinden. Dies kann jährlich, halbjährlich oder in kürzeren Intervallen sein, je nach den spezifischen Anforderungen und dem Risikoprofil des Unternehmens.

Neuschulungen werden notwendig bei Änderung der Datenschutzgesetze, bei Neueinstellungen oder Änderung von Aufgabenbereichen und nach Sicherheitsvorfällen.

Dokumentation und Aktualisierung

Die Teilnahme an allen Schulungen muss korrekt dokumentiert werden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen und neue Anforderungen.

Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Datenschutz

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