Der vollständige Titel dieses Gesetzes lautet –
Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung- und wird
offiziell mit AÜG abgekürzt. Damit ein Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung
betreiben darf, muss es eine Erlaubnis vorweisen können.
Darüber hinaus regelt das AÜG das Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und
Zeitarbeitnehmer