Der vollständige Titel dieses Gesetzes lautet –
Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung- und wird
offiziell mit AÜG abgekürzt. Damit ein Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung
betreiben darf, muss es eine Erlaubnis vorweisen können.
Darüber hinaus regelt das AÜG das Verhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und
Zeitarbeitnehmer

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