Unsere CE-Koordinatoren kennen sich mit den gesetzlichen Anforderungen der Hersteller EU-Verordnungen und Hersteller EU-Richtlinien aus. Auch Bestandsmaschinen in Betrieb könnten diese Verordnungen greifen auf nationaler Ebene durch das Produktsicherheitsgesetz. Wir achten auf die Einhaltung und Durchführung der jeweiligen Vorschriften. Sie haben eine Maschine, welche in die Jahre gekommen sind? Dennoch ist laut Betriebssicherheitsverordnung der Stand der Technik einzuhalten. Vermeiden Sie den Verlust Ihrer CE Kennzeichnung, durch eine „wesentliche“ Veränderung!
Wir unterstützen Sie vom Entwurf bis zur Entsorgung , also über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg. EU- bzw. EG-Konformitätserklärungen sowie Risikobeurteilungen.
Konstrukteure und Projektingenieure werden geschult oder beraten. Die Recherche, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein Produkt gelten und welche Richtlinien zu beachten sind, macht man nicht „nebenbei“. Damit sind wir in Ihrem Projekt als Stabsstelle zu sehen. Gleichzeitig fungiert der CE-Koordinator intern wie extern als Schnittstelle.
Richtlinie 2006-42-EG (Maschinenrichtlinie)
9. ProdSV
Blue Guide
Der Blue Guide ist der Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU. Zum ersten Mal im Jahr 2000 erschienen, beinhaltet seine nun aktualisierte Fassung komplett überarbeitete Kapitel zu den Themen Normung und Marktüberwachung sowie neue Kapitel zu den Themen Akkreditierung und Verpflichtungen von Marktteilnehmern. Download