– Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan : Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 36) geben Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne für Flussgebiete oder Wirtschaftsräume die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung an. Ein Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan muss in Wasserbilanzen das Wasserdargebot und seinen nutzbaren Teil nachweisen, den jetzigen und den voraussichtlich künftigen Wasserbedarf angeben, den Hochwasserschutz behandeln und die Reinhaltung der Gewässer berücksichtigen.

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