Gefährdungen werden durch Auswertung von Unfällen und arbeitsbedingten
Erkrankungen (alle arbeitsbedingten Gesundheitsschäden) ermittelt. Der Unfall
bzw. die Arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits eingetreten, d. h. die Gefährdung
ist wirksam geworden. Gefährdungen werden als Gefährdungshinweise nach
Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch deren Untersuchung bzw.
Auswertung – und damit nicht direkt, sondern indirekt ermittelt. Es gibt drei
Verfahren:

  • Einzelunfalluntersuchung
  • Unfallschwerpunktermittlung
  • Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen

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Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen 3 Mal ein Paket von 3 Kursen „EuP Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person” + “Befähigte Person zum Prüfen elektrischer Anlagen” + “Befähigte Person zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel” mit dem Buch „Elektrosicherheit und Elektroprüfung“ von Donato Muro dazu

 

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