Gefährdungen werden durch Auswertung von Unfällen und arbeitsbedingten
Erkrankungen (alle arbeitsbedingten Gesundheitsschäden) ermittelt. Der Unfall
bzw. die Arbeitsbedingte Erkrankung ist bereits eingetreten, d. h. die Gefährdung
ist wirksam geworden. Gefährdungen werden als Gefährdungshinweise nach
Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen durch deren Untersuchung bzw.
Auswertung – und damit nicht direkt, sondern indirekt ermittelt. Es gibt drei
Verfahren:

  • Einzelunfalluntersuchung
  • Unfallschwerpunktermittlung
  • Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen

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