Kontrollbereiche sind nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung definierte Bereiche, in denen bestimmte Dosisgrenzwerte überschritten werden können. Kontrollbereiche müssen abgegrenzt und deutlich sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Zu Kontrollbereichen haben nur bestimmte Personen Zugang. Dazu gehören Personen mit entsprechender Berufsausbildung und ggf. Patienten zur Untersuchung oder Behandlung.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen einen Dicota HI-VIS-Rucksack mit 25 Liter Volumen

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, in dem Sie die Teilnahme bestätigen müssen.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp