Kontrollbereiche sind nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung definierte Bereiche, in denen bestimmte Dosisgrenzwerte überschritten werden können. Kontrollbereiche müssen abgegrenzt und deutlich sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Zu Kontrollbereichen haben nur bestimmte Personen Zugang. Dazu gehören Personen mit entsprechender Berufsausbildung und ggf. Patienten zur Untersuchung oder Behandlung.

Hier können Sie nur gewinnen

 

Das Gewinnspiel von Sicherheitsingenieur.NRW

Wir verlosen einen Auffanggurt Salvex von Zarges

 

Ihr Einsatz zum Gewinnspiel

Ihr Einsatz ist Ihre Mailadresse für den Empfang des Newsletters von Sicherheitsingenieur.NRW

Sie werden einmal monatlich den Newletter von uns erhalten. Selbst, wenn Sie jetzt hier nicht gewinnen, erhalten Sie wertvolle Informationen, Hinweise und Tipps.

 

Auf jeden Fall ein Gewinn!

 

Viel Glück. Sie haben ein Mail erhalten, Bitte bestätigen Sie mit dem Link darin Ihre Teilnahme.

× Schreiben Sie uns auf WhatsApp