Kontrollbereiche sind nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung definierte Bereiche, in denen bestimmte Dosisgrenzwerte überschritten werden können. Kontrollbereiche müssen abgegrenzt und deutlich sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. Zu Kontrollbereichen haben nur bestimmte Personen Zugang. Dazu gehören Personen mit entsprechender Berufsausbildung und ggf. Patienten zur Untersuchung oder Behandlung.