Feuerwehrzufahrten und weitere Flächen für die Feuerwehr müssen so geplant, hergestellt, gekennzeichnet und freigehalten werden, dass Einsatzkräfte Gebäude erreichen, Personen retten und wirksame Löscharbeiten durchführen können.

In Nordrhein-Westfalen ergeben sich die grundlegenden Anforderungen insbesondere aus § 5 BauO NRW und den eingeführten Technischen Baubestimmungen. Je nach Gebäude können Zu- oder Durchgänge, Zu- oder Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen erforderlich sein. Abmessungen, Tragfähigkeit, Kurvenradien, Neigungen, lichte Höhe und der Anleiterbereich müssen zum vorgesehenen Einsatz der Feuerwehr passen.

Kennzeichnung allein genügt nicht: Flächen müssen dauerhaft nutzbar, ausreichend befestigt und frei von parkenden Fahrzeugen, Lagergut, Vegetation oder anderen Hindernissen sein. Objektbezogene Festlegungen sollten mit Brandschutzplanung und zuständiger Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Bei Umbauten oder geänderter Nutzung ist die Situation erneut zu prüfen.

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