Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind prädestiniert, in Unternehmen die Coronavirus-Schutzimpfung zu unterstützen. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden auch Impfungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte möglich sein. Einzelheiten sind in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Die Beauftragung erfolgt durch die Bereitstellung des Impfstoffs. Die frühzeitige Erstellung eines betrieblichen Konzeptes zur Umsetzung von Coronavirus-Impfungen im Betrieb erlaubt es, die Impfungen zeitnah umzusetzen, sobald dies möglich ist.