Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind prädestiniert, in Unternehmen die Coronavirus-Schutz­impfung zu unterstützen. Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, werden auch Impfungen durch Betriebs­ärztinnen und Betriebs­ärzte möglich sein. Einzelheiten sind in der Coronavirus-Impf­verordnung geregelt. Die Beauftragung erfolgt durch die Bereitstellung des Impfstoffs. Die frühzeitige Erstellung eines betrieblichen Konzeptes zur Umsetzung von Coronavirus-Impfungen im Betrieb erlaubt es, die Impfungen zeitnah umzusetzen, sobald dies möglich ist.

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