Arbeitsmittel und Beschäftigte bei der Benutzung umgeben. Unter physikalischen Faktoren sind z. B. Hindernisse, räumliche Enge, mechanische Schwingungen, Klima, Licht, ionisierende Strahlung, Magnetfelder, Mikrowellen; unter chemischen Faktoren sind z. B. Luftverunreinigungen, explosionsfähige Atmosphäre und unter biologischen Faktoren sind z. B. bakterielle Kontaminierung zu verstehen.
Der Begriff der Arbeitsumgebung ist im Sinne der BetrSichV auf physikalische, chemische und biologische Faktoren beschränkt. Insoweit ist die Arbeitsumgebung ein Teil der Arbeitsbedingungen, unter denen ein Arbeitsmittel verwendet wird.