Gerüstnutzer Abnahme
Gerüste prüfen (Gerüstnutzungsphase) – Qualifizierung zur befähigten Person
Wer ist die Zielgruppe?
Gerüstnutzer, Gerüstleiher, Unternehmer, Vorarbeiter, Poliere, SiGeKo
Warum überhaupt?
Laut TRBS 2121 Teil1 Abs. 5.2 Prüfung nach der Montage, hat der Unternehmer sicherzustellen, dass ein Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten und vor Übergabe an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Diese Prüfung verfolgt den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Gerüste zu überzeugen.
Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine Prüfung von Gerüsten nach Montage und vor Übergabe an den Benutzer erforderlich sind.
Was gibt es noch?
Die Referenten Folien und zusätzliches Material wird als PDF gestellt – so das Sie diese immer wieder verwenden können.
Rechtliche / normative Grundlagen
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– DGUV Vorschriften 1
– DGUV Vorschriften 38
– VDI 4068
– TRBS 2121 Teil1
– DGUV Information 201-011
Inhalte u.a:
– Rechtliche Grundlagen
– Befähigte bzw. Sachkundige Person
– Verantwortung und Haftung der am Bau Beteiligten
– DIN-Normen, DGUV Vorschriften 1 + 38, TRBS
– Gerüste
– Aufbau und Konstruktionen von Gerüsten
– Aufgaben des Gerüsterstellers und des Nutzers
– Kennzeichnung von Gerüsten
– Arbeitssicherheit
– Prüfung auf Betriebssicherheit des Gerüstes
– Dokumentation der Prüfungen nach Übergabe
– Plan für die Benutzung
– Wartung und Prüfung
Was müssen Sie mitbringen?
Kenntnisse zum Stand der Technik von Gerüsten
Abschluss
– Sicherheitsingenieur.NRW Zertifikat „Befähigte Person zum Prüfen von Gerüsten“
Kontakt
Telefon: 0211 83836660