Fremdfirmenkoordinator/-in (m/w/d)

Fremdfirmenkoordinator/-in (m/w/d)

Wer ist die Zielgruppe?

Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben und als Fremdfirmenkoordinator bestimmt sind oder werden sollen.

Warum überhaupt?

Damit die Tätigkeiten einer Fremdfirma auf dem eigenen Betriebsgelände im Hinblick auf den Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Gefährdung darstellt, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden.
Hierzu hat das Unternehmen, welches Fremdfirmen beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fremdunternehmen einen Koordinator* zu bestimmen.
Laut DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1 wird definiert, dass ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis (Fremdfirmenkoordinator) zu bestellen ist und allen Beteiligten bekannt gegeben werden muss.

 

Was gibt es noch?

Die Referenten Folien und zusätzliches Material wird als PDF gestellt – so das Sie diese immer wieder verwenden können.

 

Rechtliche / normative Grundlagen

-ArbSchG
-DGUV Vorschrift 1-
DGUV Information 215-830,

Inhalte u.a:

– DGUV Vorschrift 1, § 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Abs. 1
– DGUV Information 215-830 (BGI 865) Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen
– Arbeitsschutzgesetz
– Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4
– Betriebssicherheitsverordnung
– Gefährdungsbeurteilung und -ermittlung
– Baustellenverordnung
– Gefahrstoffverordnung
– Notfall- und Rettungsplan
– Dokumentationspflichten

Was müssen Sie mitbringen?

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Abschluss

Teilnahmebestätigung  vom Sicherheitsingenieur.NRW

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