Die Aufgabe der Fachkrafte für Arbeitssicherheit (SiFa) ist die Unterstützung und Beratung des Unternehmers bei allen fragen der Arbeitssicherheit entsprechend den jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen.
Die Aufgaben u.a.:
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erstellen aller Arten von Betriebsanweisungen
- Durchführung von Betriebsbegehungen
- Unterstützung im Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsstätte, Arbeitsmittel und sonstige Arbeitsumwelt
- Unfalluntersuchungen und -analysen
- Fachliche Beratung im Arbeitsschutz von Arbeitgebern und Führungskräften
- Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
- Erstellung von Dokumentationen
- Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen u.v.m
Checkliste für Arbeitssicherheit “Alles in Ordnung in Ihrem Unternehmen?”
Nach Maßgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) ergibt sich die Notwendigkeit, dass Unternehmer/-innen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter/-innen verantwortlich sind. Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen für die Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.
Welche Betreuungsformen die Unternehmer/-innen, für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, wählen können, sind in der der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ näher beschrieben.
DGUV Vorschrift 2
Wir Messen auch für Sie for Ort:
- Lärm, Licht, Temperatur, Luftfeuchte
- Schadstoffmessungen
- Gefahrstoffmessungen
- Raumluftmessungen
Wir prüfen auch Ihre Betriebsmittel vor Ort:
- Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift
- Erstellung der CE-Kennzeichnung
- Prüfungen von Leitern, Stufen und Tritten
- Prüfen von Tören und Türen
- Prüfungen von Handhubwagen
- Prüfungen von Lagereinrichtungen
- Prüfungen von Spielplatz- und Spielgeräteprüfungen ect.