Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
Bauunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Bäume in der Umgebung ihrer Baustelle zu schützen. Dabei muss mindestens die DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen eingehalten werden. Bäume in Städten haben es schwer. Kommt dann noch eine Baustelle, bedeutet das häufig das Ende. Mit dem richtigen Willen und ein paar Maßnahmen könnten jedoch viele Bäume stehen bleiben.
Grundlage dieser Satzungen sind unter anderem:
- DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) und
- RAS-LP4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen. Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen).
- ZTV-Baumpflege
- DWA-M162
Was muss geschützt werden? Wir helfen Ihnen, dass Bäume nicht weichen müssen und die Bauphase gut überstehen.
Baumschutz auf Baustellen, Düsseldorf.
(C) GALK | Arbeitskreis Stadtbäume