Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen DGUV Grundsatz 313-003
Koordinator nach Gefahrstoffverordnung nach DGUV Grundsatz 313-003
Seit 2010 fordert die Gefahrstoffverordnung die Bestellung eines Koordinators bei gegenseitiger Gefährdung mit Gefahrstoffen. Im Kompaktseminar Gefahrstoffkoordinator werden die grundlegenden Kenntnisse für die Koordinationstätigkeit sowie den Umgang mit Gefahrstoffen vermittelt.
Inhalte, u.a:
Europäische und nationale Rechtsvorschriften
REACh-Verordnung
Stoffrichtlinie
Zubereitungsrichtlinie
Beschränkungsrichtlinie
Agenzienrichtlinie
Chemikaliengesetz
Arbeitsschutzgesetz
Betriebssicherheitsverordnung
Biostoffverordnung
Chemikalienverbotsverordnung
Berufsgenossenschaftliches Regelwerk
Die Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffinformation
Gefährdungsbeurteilung
Schutzmaßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Funktion und Aufgaben des/r Gefahrstoffbeauftragten
Was sind Gefahrstoffe? – Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen
Bedeutung und Zweck des Sicherheitsdatenblattes
Unterscheidung von Gefahrstoff und Gefahrgut
Entsorgung von Gefahrstoffen
Anlagensicherheit, Explosionsschutz
Europäische Regelungen
Explosionsschutzmaßnahmen
Gefahren durch brennbare Flüssigkeiten, Stäube, Pulver und Pasten, Zündquellen
Erstellung des Explosionsschutzdokuments
Gefahrstoffe – Verantwortlichkeit, Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände
Ermittlungs- und Beurteilungspflichten nach Gefahrstoffverordnung
Schutzpflichten
Informationsbeschaffung §§ 7 bis 12 GefStoffV
Gefährdungsbeurteilung und Schutzstufen / TRGS 400, 402, 403, 420 und 440
Rangfolge der Schutzmaßnahmen
Grenzwerte laut GefStoffV
Regelungen zur Lagerung von Gefahrstoffen
Übung: Unterweisung der Mitarbeiter
Überwachungspflicht
Das Seminar endet mit der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.