Brandschutzbeauftragter – Erstschulung
Brandschutzbeauftragter – nach DGUV Ausbildung BEI UNS BESONDERS TOLL
Wer ist die Zielgruppe?
Personen, die im Unternehmen die Funktion des Brandschutzbeauftragten (m/w/d) wahrnehmen sollen.
Warum überhaupt?
DGUV, Sonderbauordnungen und die Versicherer fordern einen Brandschutzbeauftragten (BSB) im Unternehmen. Im Brandfall entstehen sehr hohe Kosten neben den Personen oder Umweltschäden. Der BSB übernimm den vorbeugenden Brandschutz und organisiert den abwehren Brandschutz.
Ihr Nutzen
– Brandschutzbeauftragte sind der Ansprechpartner für Verantwortliche Personen (z.B. Unternehmer, Vorgesetzte).
– Brandschutzbeauftragte sind befähigt Brandschutzunterweisungen durchzuführen.
– Durch die Benennung zum Brandschutzbeauftragten (m/w/d) erhalten Sie die Anerkennung bei Feuerwehren, Brandversicherer, Berufsgenossenschaften, Ordnungs- und Baubehörden.
Was gibt es noch?
Die Referenten Folien und zusätzliches Material wird als PDF gestellt – so das Sie diese immer wieder verwenden können.
Rechtliche / normative Grundlagen
– § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– DGUV Information 205-003
– Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
– VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
Inhalte u.a:
Theorie (56 UE)
– Rechtliche Grundlagen und Brandlehre
– Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
– Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
– Brandschutzmanagement
– Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Praxis (4 UE)
– Übungen mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen
Prüfung (4 UE)
– Schriftliche Prüfung
– Mündliche Prüfung
Was müssen Sie mitbringen?
Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung.
Abschluss
– Zertifikat „Brandschutzbeauftragter (m/w/d)“ vom Sicherheitsingenieur.NRW
– VDSI Mitglieder: 3 Punkte Themenfeld Arbeitsschutz, 4 Punkte Themenfeld Brandschutz
Kontakt
Telefon: 0176 41888759