Konsolgerüste
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen
beim Auf-, Um- und Abbau
sowie mangelhaft ausgebildeter
Seitenschutz oder Gerüstbelag
bei der Verwendung können zu
Absturzunfällen führen.
- Falsch
dimensionierte Überbrückungen
der Wandöffnungen, unzureichende
Konsolverankerungen
oder deren vorzeitige Belastung
können zu Gerüstabstürzen
führen.
Allgemeines
- Konsolgerüste sind Gerüste "älterer Bauart".
Der Baustein dient lediglich als Orientierungshilfe, sollte ein Konsolgerüst im
Ausnahmefall verwendet werden. Für Konsolgerüste ist ein
Brauchbarkeitsnachweis, bestehend
aus dem Standsicherheitsnachweis
und dem Nachweis der
Arbeits- und Betriebssicherheit,
erforderlich. Er ist auf der Grundlage
von DIN EN 12811-1 zu erbringen.
- Für Konsolen muss in jedem
Fall ein Nachweis der Brauchbarkeit
vorliegen. Der Brauchbarkeitsnachweis
kann durch eine
statische Berechnung, durch
Typenprüfung oder durch Bauartzulassung
erbracht werden
.
- Aufbau- und Verwendungsanleitung
des Herstellers beachten.
- Gerüstbauarbeiten nur unter
Aufsicht einer fachkundigen Person
und von fachlich geeigneten
Beschäftigten ausführen lassen.
Schutzmaßnahmen
- Beim Auf-, Um- und Abbau
sind Maßnahmen gegen Absturz von Personen vorzunehmen.
- Geländer- und Zwischenholm
sind gegen unbeabsichtigtes
Lösen, das Bordbrett ist gegen
Kippen zu sichern. Ohne statischen Nachweis dürfen als
Geländer- und Zwischenholm
verwendet werden:
- bei einem Pfostenabstand bis 1,50 m Gerüstbretter mit Mindestquerschnitt 15 x 3 cm,
- bei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Gerüstbretter mit Mindestquerschnitt 20 x 4 cm oder Stahlrohre Ø 48,3 x 3,2 mm bzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm.
- Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cm überragen. Mindestdicke 3 cm.
- Konsolgerüste dürfen als Arbeitsgerüste für eine
Belastung von höchstens 2,0 kN/m2 verwendet werden.
- Auskragung der Konsolgerüste max. 1,30 m.
- Konsolabstand max. 1,50 m. Im Bereich von Gebäudeecken Eckkonsolen verwenden.
- Aufbau- und Verwendungsanleitung des Konsolherstellers
beachten. Einhängehaken
müssen mindestens 25 cm lang
oder gegen unbeabsichtigtes
Aushängen gesichert sein
.
- Je Konsole zwei Einhängeschlaufen anordnen
.
- Einhängeschlaufen
können aus Betonstahl BST 420 S oder BST 500 S oder Baustahl ST 37-2 bestehen,
- müssen einen Mindestdurchmesser von 10 mm haben (Biegeradius 4-facher Stabdurchmesser),
- nur in Stahlbeton-Massivdecken (Ortbetondicke ≥ 13 cm) einbauen,
- müssen mindestens 0,50 m lang und unter bzw. hinter die vorhandene Bewehrung geführt werden,
- dürfen erst belastet werden, wenn der Beton eine Druckfestigkeit von ≥ 10 MN/m2 erreicht hat.
- Konsolen gegen seitliches
Ausweichen und Kippen gemäß
Aufbau- und Verwendungsanleitung sichern
.
1 Überbrückung von Wandöffnungen |
Überbrückungsträger |
zu überbrückende Öffnung |
≤ 1,0 m |
≤ 2,25 m |
Holz* |
10 cm x 10 cm (1 Holzbalken) |
10 cm x 12 cm (2 Holzbalken) |
Stahl |
|
I 100 IPE 100 |
*Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074 Teil 1
2 Gerüstbretter oder -bohlen aus Holz als Belagteile von Fanggerüsten (S10 nach DIN 4074-1) |
Bohlenbreite in |
Absturzhöhe in |
Maximale Stützweite in m für doppelt gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von |
Maximale Stützweite in m für einfach gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von |
cm |
m |
3,5 cm |
4,0 cm |
4,5 cm |
5,0 cm |
3,5 cm |
4,0 cm |
4,5 cm |
5,0 cm |
20 |
1,0 |
1,5 |
1,8 |
2,1 |
2,5 |
— |
1,1 |
1,2 |
1,4 |
1,5 |
1,3 |
1,6 |
1,9 |
2,2 |
— |
1,0 |
1,1 |
1,3 |
2,0 |
1,2 |
1,5 |
1,7 |
2,0 |
— |
— |
1,0 |
1,2 |
24 |
1,0 |
1,7 |
2,1 |
2,5 |
2,7 |
1,0 |
1,2 |
1,4 |
1,6 |
1,5 |
1,5 |
1,8 |
2,2 |
2,5 |
— |
1,1 |
1,2 |
1,4 |
2,0 |
1,4 |
1,6 |
2,0 |
2,2 |
— |
1,0 |
1,2 |
1,3 |
28 |
1,0 |
1,9 |
2,4 |
2,7 |
2,7 |
1,1 |
1,3 |
1,5 |
1,7 |
1,5 |
1,7 |
2,0 |
2,5 |
2,7 |
1,0 |
1,2 |
1,4 |
1,6 |
2,0 |
1,5 |
1,8 |
2,2 |
2,5 |
1,0 |
1,1 |
1,3 |
1,4 |
Für die Ausführung sollten nur die Bohlenquerschnitte verwendet werden, die blau unterlegt sind.

- Konsolfüße im Bereich von Wandöffnungen auf Holzbalken oder Stahlträger abstützen
(Tabelle 1).
- Belagebene vollflächig auslegen
.
- Der Belag darf nicht ausweichen oder wippen. Überdeckungen im Bereich der Konsolen einhalten (≥ 20 cm).
- Nicht auf Gerüstbeläge abspringen.
- Das Absetzen von Lasten mit Hebezeugen ist unzulässig.
- Mindestabmessungen des Gerüstbelages
- bei Arbeitsgerüsten 20 x 3,5 cm; bei Konsolabständen ≤ 1,25 m auch 20 x 3 cm,
- bei Fang- und Dachfanggerüsten gemäß Tabelle 2.
- Seitenschutz aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett anbringen
.
- Seitenschutz auch an den Stirnseiten von Konsolgerüsten anbringen.
Prüfungen
- Gerüstersteller: Prüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person"
nach Fertigstellung und vor Übergabe an den Nutzer, um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).
- Gerüstnutzer: Inaugenscheinnahme durch eine "qualifizierte Person" des jeweiligen Nutzers vor der Verwendung, um die sichere Funktion und die Mängelfreiheit festzustellen (Nachweis-Checkliste).
07/2019