Fahrbare Arbeitsbühnen
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Gefährdungen
- Fehlende Sicherungsmaßnahmen
bei der Montage, unvollständiger
Aufbau oder nicht
sachgerechte Benutzung, z. B.
beim Verfahren, können zu
Absturzunfällen führen.
Schutzmaßnahmen
- Fahrbare Arbeitsbühnen dienen als Arbeitsmittel für
zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in und außerhalb von Gebäuden.
Die Belaghöhe richtet sich nach der Aufbau und Verwendungsanleitung des Herstellers und darf
- in Gebäuden maximal 12,00 m
und
- außerhalb von Gebäuden maximal 8,00 m betragen.
- Aus Gerüstbauteilen errichtete fahrbare Gerüste sind
keine fahrbaren Arbeitsbühnen und müssen auf ihre Brauchbarkeit geprüft und nachgewiesen werden.
- Beachte, dass bei der Verwendung ab 1,0 m Absturzhöhe
eine Gefährdung durch Absturz vorliegt.
Aufbau
- Fahrbare Arbeitsbühnen nach
Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers errichten:
- Nur Bauteile eines Herstellers verwenden.
- Ausleger zur Verbreiterung der Standfläche bzw. Balastierung entsprechend Standhöhe nach Aufbau- und Verwendungsanleitung montieren.
- Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einer
fachkundigen Person auf-, ab- oder umgebaut werden.
- Die Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell
für diese Arbeiten unterwiesen sein.
- Es müssen konstruktiv festgelegte Innenaufstiege
vorhanden sein
.
- Überbrückungen zwischen fahrbaren Arbeitsbühnen untereinander
oder Gebäuden/Bauteilen sind unzulässig.
- Das Anbringen von Hebezeugen
ist verboten. Ausnahme: Die Aufbau- und Verwendungsanleitung lässt dieses ausdrücklich zu.
- An fahrbaren Arbeitsbühnen muss an der jeweiligen Arbeitsebene
ein dreiteiliger Seitenschutz vorhanden sein
.
- Ballast ist nach den Angaben aus der Aufbau- und Verwendungsanleitung sicher anzubringen.
Hierfür sind feste Baustoffe, z. B. Stahl oder Beton, jedoch keine flüssigen oder körnigen Baustoffe zu verwenden.
Verwendung
- Zulässige Belastung beachten.
- Fahrbare Arbeitsbühnen nicht als Fanggerüste einsetzen.
- Fahrbare Arbeitsbühnen nur langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren.
- Fahrrollen müssen vor jeder Benutzung immer durch Bremshebel
festgesetzt werden
.
- Jeglichen Anprall vermeiden.
- Nur in Längsrichtung oder übereck verfahren.
- Vor dem Verfahren lose Teile gegen Herabfallen sichern.
- Nicht auf Belagflächen abspringen.
- Aufenthalt von Personen
auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nicht zulässig.
- Bei aufkommendem Sturm und nach Beendigung der Arbeiten
fahrbare Arbeitsbühnen gegen Umsturz sichern.
Prüfungen
- Fahrbare Arbeitsbühnen sind nach der Montage und vor der
Verwendung von einer "zur Prüfung befähigten Person" zu prüfen.
- Vor Arbeitsaufnahme Inaugenscheinnahme durch eine "fachkundige Person",
insbesondere Seitenschutz und Ballastierung.
07/2017